Multikulturelle Menschenversammlung

VIII. Sicherheit für die Bürger

 

1. Innenpolitik: Deutschland – ein sicheres und freies Land

Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger zu schützen. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Beide Werte müssen immer wieder neu – je nach den sich ändernden äußeren Bedingungen – ins Gleichgewicht zueinander gebracht werden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, vor Kriminalität geschützt zu werden.

Dabei offenbaren die Terrorangriffe in verschiedenen Ländern dieser Welt eine neue Dimension der Bedrohung. In Deutschland ist es bisher nicht zu Attentaten durch islamistische Terroristen gekommen. Das ist auch der guten Arbeit der Sicherheitsbehörden zu verdanken.

Die Möglichkeit solcher Anschläge kann jedoch keineswegs ausgeschlossen werden. Deshalb bleibt die Bekämpfung des Terrorismus eine sehr wesentliche Aufgabe aller deutschen Sicherheitsbehörden. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sind gut aufgestellt. Wir werden jedoch die im Grundsatz bewährte Sicherheitsarchitektur wo es nötig ist weiterentwickeln und überprüfen, inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen.

Wir werden die erforderlichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz ziehen. In diesem Zusammenhang werden wir auch prüfen, inwieweit Änderungen des Strafrechts – etwa im Hinblick auf die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen oder Aktivitäten – erforderlich sind.

Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen die rechtlichen Befugnisse für eine effektive gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus haben. Wir wollen auf der Basis der Vorarbeiten der Innenministerkonferenz schnellstmöglich eine Antiterrordatei schaffen.

Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus greifen äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Wir werden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Initiative für ein Seesicherheitsgesetz ergreifen.


1.1 Sicherheit organisieren

Ein erster wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zur Verbesserung des Informationsaustauschs bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus war die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums in Berlin. Wir wollen die Arbeit in diesem Zentrum weiter verbessern. Das Bundeskriminalamt soll zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Präventivbefugnisse erhalten.

Zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland (BOS) werden wir die Einführung des Digitalfunks in Abstimmung mit den Ländern im Rahmen des gewählten Betreibermodells vorantreiben. Ziel muss es sein, möglichst rasch zu einer flächendeckenden Versorgung, einem einheitlichen Versorgungsstandard und einer gerechten Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zu kommen.

Eine moderne Sicherheitsarchitektur muss moderne Informationstechnik unter Wahrung des Datenschutzes konsequent einbeziehen. Daher wollen wir biometrische Verfahren verstärkt einsetzen (Pässe, Personalausweise, Visa, Aufenthaltstitel) und dazu das Pass- und Personalausweisgesetz novellieren. Wir werden unsere lebenswichtigen Informationsinfrastrukturen schützen und dazu den Nationalen Plan zum Schutz der Infrastrukturen umsetzen.

So unterschiedliche Probleme wie die Folgen des Klimawandels und die Bedrohung durch den Terrorismus stellen den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vor neue Herausforderungen.

Wir werden deshalb die Steuerungs- und Koordinierungskompetenz des Bundes bei der Bewältigung von Großkatastrophen und länderübergreifenden schweren Unglücksfällen stärken.

Das Technische Hilfswerk ist ein unverzichtbares Element in der Katastrophenhilfe im Inland und der humanitären Hilfe weltweit. Wir werden es deshalb als Bundeseinrichtung erhalten.

Die Bundespolizei nimmt im Gefüge der Sicherheitsbehörden in Deutschland und im Kontext der internationalen Zusammenarbeit eine wichtige Stellung ein.

 

1.2 Migration steuern – Integration fördern

Migration und Wanderungsbewegungen sind eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Eine gelungene Integration der Menschen, die auf Dauer zu uns kommen, ist von grundlegender Bedeutung für die innere Verfassung unserer Gesellschaft. Integration kann nur gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt wird. Die damit verbundenen Aufgaben lassen sich nur durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesamtkonzeption bewältigen.

Zur Bekämpfung von Fluchtursachen wollen wir das Zusammenwirken aller Politikbereiche bei der Zusammenarbeit mit Herkunft- und Transitstaaten verstärken und koordinieren und auf europäischer Ebene diese Vorgehensweise unterstützen.

Die Integration von Ausländern und Aussiedlern in die deutsche Gesellschaft ist eine Querschnittsaufgabe vieler Politikbereiche. Sie bleibt ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung.

Wir werden die Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bündeln und es damit als Kompetenzzentrum für Integration stärken.

Wir werden einen intensiven Dialog mit den großen christlichen Kirchen und mit Juden und Muslimen führen. Ein interreligiöser und interkultureller Dialog ist nicht nur wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik und politischer Bildung; er dient auch der Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus. Gerade dem Dialog mit dem Islam kommt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle zu. Dabei ist es ein Gebot des wechselseitigen Respekts, auch Differenzen, die die Dialogpartner trennen, eindeutig zu benennen. Dieser Dialog wird nur gelingen, wenn wir insbesondere junge Muslime sozial und beruflich besser integrieren.

Die Bundesregierung strebt eine europaweite Flüchtlingspolitik an. Die Regelung des Zugangs von Nicht-EU-Bürgern auf den Arbeitsmarkt muss jedoch den nationalen Regierungen und Parlamenten vorbehalten bleiben.

Die Bundesregierung wird ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltgesetzes, das der Umsetzung von elf EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich dient, umgehend in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die für eine bundeseinheitliche Anwendung des Ausländerrechts erforderlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU sollen schnellstmöglich ausgearbeitet werden.

Wir werden das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluieren. Dabei soll insbesondere auch überprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der so genannten Kettenduldungen erreicht worden ist. Im Rahmen der Evaluierung ist auch zu prüfen, ob alle Sicherheitsfragen und humanitären Probleme, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, wie beabsichtigt befriedigend gelöst sind. Ein Prüfauftrag gilt auch für den Bereich „Illegalität“ und die Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine EU-Bürger sind.

Wir wollen die Vorschriften über das Staatsangehörigkeitsrecht präzisieren, um eine einheitliche Verwaltungspraxis in allen Ländern sicherzustellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit und die Umsetzung des Optionsmodells.