VIII. Sicherheit für die Bürger
1.
Innenpolitik: Deutschland – ein sicheres und freies Land
Es
ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner
Bürger zu schützen. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Beide Werte
müssen immer wieder neu – je nach den sich ändernden äußeren Bedingungen – ins
Gleichgewicht zueinander gebracht werden.
Die
Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, vor Kriminalität geschützt
zu werden.
Dabei
offenbaren die Terrorangriffe in verschiedenen Ländern dieser Welt eine neue
Dimension der Bedrohung. In Deutschland ist es bisher nicht zu Attentaten durch
islamistische Terroristen gekommen. Das ist auch der guten Arbeit der Sicherheitsbehörden
zu verdanken.
Die
Möglichkeit solcher Anschläge kann jedoch keineswegs ausgeschlossen werden.
Deshalb bleibt die Bekämpfung des Terrorismus eine sehr wesentliche Aufgabe
aller deutschen Sicherheitsbehörden. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland
sind gut aufgestellt. Wir werden jedoch die im Grundsatz bewährte
Sicherheitsarchitektur wo es nötig ist weiterentwickeln und überprüfen,
inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven
Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen.
Wir
werden die erforderlichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Evaluierungsbericht
zum Terrorismusbekämpfungsgesetz ziehen. In diesem Zusammenhang werden wir auch
prüfen, inwieweit Änderungen des Strafrechts – etwa im Hinblick auf die
Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen oder Aktivitäten –
erforderlich sind.
Die
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen die rechtlichen Befugnisse für
eine effektive gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus haben. Wir wollen auf der
Basis der Vorarbeiten der Innenministerkonferenz schnellstmöglich eine
Antiterrordatei schaffen.
Angesichts
der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus greifen äußere und innere
Sicherheit immer stärker ineinander. Gleichwohl gilt die grundsätzliche
Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Wir werden nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob
und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. In diesem
Zusammenhang werden wir auch die Initiative für ein Seesicherheitsgesetz ergreifen.
1.1
Sicherheit organisieren
Ein
erster wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund
und Ländern zur Verbesserung des Informationsaustauschs bei der Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus war die Einrichtung des Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrums in Berlin. Wir wollen die Arbeit in diesem Zentrum
weiter verbessern. Das Bundeskriminalamt soll zur Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus Präventivbefugnisse erhalten.
Zur
Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben in Deutschland (BOS) werden wir die Einführung des
Digitalfunks in Abstimmung mit den Ländern im Rahmen des gewählten
Betreibermodells vorantreiben. Ziel muss es sein, möglichst rasch zu einer
flächendeckenden Versorgung, einem einheitlichen Versorgungsstandard und einer
gerechten Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zu kommen.
Eine
moderne Sicherheitsarchitektur muss moderne Informationstechnik unter Wahrung
des Datenschutzes konsequent einbeziehen. Daher wollen wir biometrische
Verfahren verstärkt einsetzen (Pässe, Personalausweise, Visa, Aufenthaltstitel)
und dazu das Pass- und Personalausweisgesetz novellieren. Wir werden unsere
lebenswichtigen Informationsinfrastrukturen schützen und dazu den Nationalen
Plan zum Schutz der Infrastrukturen umsetzen.
So
unterschiedliche Probleme wie die Folgen des Klimawandels und die Bedrohung
durch den Terrorismus stellen den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vor neue
Herausforderungen.
Wir
werden deshalb die Steuerungs- und Koordinierungskompetenz des Bundes bei der
Bewältigung von Großkatastrophen und länderübergreifenden schweren
Unglücksfällen stärken.
Das
Technische Hilfswerk ist ein unverzichtbares Element in der Katastrophenhilfe
im Inland und der humanitären Hilfe weltweit. Wir werden es deshalb als
Bundeseinrichtung erhalten.
Die Bundespolizei nimmt im Gefüge der Sicherheitsbehörden in Deutschland und im Kontext der internationalen Zusammenarbeit eine wichtige Stellung ein.
1.2
Migration steuern – Integration fördern
Migration
und Wanderungsbewegungen sind eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Eine gelungene
Integration der Menschen, die auf Dauer zu uns kommen, ist von grundlegender
Bedeutung für die innere Verfassung unserer Gesellschaft. Integration kann nur
gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt wird. Die damit verbundenen
Aufgaben lassen sich nur durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit im
Rahmen einer Gesamtkonzeption bewältigen.
Zur
Bekämpfung von Fluchtursachen wollen wir das Zusammenwirken aller
Politikbereiche bei der Zusammenarbeit mit Herkunft- und Transitstaaten
verstärken und koordinieren und auf europäischer Ebene diese Vorgehensweise
unterstützen.
Die
Integration von Ausländern und Aussiedlern in die deutsche Gesellschaft ist
eine Querschnittsaufgabe vieler Politikbereiche. Sie bleibt ein Schwerpunkt der
Politik der Bundesregierung.
Wir
werden die Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge bündeln und es damit als Kompetenzzentrum für Integration stärken.
Wir
werden einen intensiven Dialog mit den großen christlichen Kirchen und mit
Juden und Muslimen führen. Ein interreligiöser und interkultureller Dialog ist
nicht nur wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik und politischer
Bildung; er dient auch der Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus,
Antisemitismus und Extremismus. Gerade dem Dialog mit dem Islam kommt in diesem
Zusammenhang eine bedeutende Rolle zu. Dabei ist es ein Gebot des wechselseitigen
Respekts, auch Differenzen, die die Dialogpartner trennen, eindeutig zu
benennen. Dieser Dialog wird nur gelingen, wenn wir insbesondere junge Muslime
sozial und beruflich besser integrieren.
Die
Bundesregierung strebt eine europaweite Flüchtlingspolitik an. Die Regelung des
Zugangs von Nicht-EU-Bürgern auf den Arbeitsmarkt muss jedoch den nationalen
Regierungen und Parlamenten vorbehalten bleiben.
Die
Bundesregierung wird ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltgesetzes,
das der Umsetzung von elf EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich dient,
umgehend in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die für
eine bundeseinheitliche Anwendung des Ausländerrechts erforderlichen
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz und zum
Freizügigkeitsgesetz/EU sollen schnellstmöglich ausgearbeitet werden.
Wir
werden das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluieren. Dabei
soll insbesondere auch überprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des
Problems der so genannten Kettenduldungen erreicht worden ist. Im Rahmen der
Evaluierung ist auch zu prüfen, ob alle Sicherheitsfragen und humanitären
Probleme, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, wie
beabsichtigt befriedigend gelöst sind. Ein Prüfauftrag gilt auch für den Bereich
„Illegalität“ und die Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine
EU-Bürger sind.
Wir wollen die Vorschriften über das Staatsangehörigkeitsrecht präzisieren, um eine einheitliche Verwaltungspraxis in allen Ländern sicherzustellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit und die Umsetzung des Optionsmodells.