Pino Mamone, Vorsitzender des Zuwanderer- und Integrationsrates der Stadt Solingen, beschreibt das Zustandekommen des Ratsbeschlusses in seiner Stadt.
Der Zuwanderer- und Integrationsrat fasste am 11.09.2006 folgenden Beschluss:
Begründung: Verbesserung der politischen Partizipation und damit aktive Gestaltung des Lebensumfeldes durch die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit 5 Jahren rechtmäßig lebenden Migrantinnen und Migranten.
Herr Passmann begründete den Antrag, der bereits in der letzten Legislaturperiode auf der Tagesordnung stand. Er verwies insbesondere auf die bestehende Ungerechtigkeit, wonach EU-Bürger seit 1995 wählen dürfen, für etliche Staaten die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit bestehe, jedoch Menschen aus Staaten außerhalb der EU, wie z. B. der Türkei auch nach 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht wählen dürften, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen. Herr Passmann sprach sich dafür aus, einen Appell an den Rat zu richten, damit dieser an Land und Bund appelliere, allen Ausländern die seit 5 Jahren hier leben, das kommunale Wahlrecht zu ermöglichen.
In der 15. Sitzung des Rates am 02.11.2006 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Solingen beschliesst mehrheitlich - bei 30 Gegenstimmen (CDU- und FBU-Fraktion sowie OB Haug) -, die Landesregierung und die Landtagsfraktionen mit dem nachstehenden Appell aufzufordern, sich auf Bundesebene für die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen:
Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten - jetzt!
Politische Gleichberechtigung muss am Anfang jeder gelungenen Integration stehen!
Nur wer die Möglichkeit hat, sich durch die Wahl seiner Vertreterinnen und Vertreter an der Politik vor Ort zu beteiligen, wird ernst genommen. Diese Menschen sind dann nicht mehr Objekte des politischen Handelns, sondern gestalten das Leben in ihrem Umfeld aktiv mit.
Nicht jede Migrantin und jeder Migrant, die/der schon seit vielen Jahren in Deutschland lebt, kann oder will aber die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen oder kann dies nur unter erschwerten Bedingungen tun.
Deshalb fordern wir das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, sie sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 entschieden, dass ein kommunales Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten nach einer Änderung des Grundgesetzes möglich ist.
Der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern mit legalem Aufenthaltsrecht, unabhängig von der Nationalität das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen.
Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau hat bereits im Jahr 2003 u.a. gesagt:
"Es ist falsch, dass wir ein kommunales Wahlrecht haben, das die Mehrheit der bei uns lebenden Ausländer ausschließt, nämlich die türkischen Mitbürger, die nicht mitwählen dürfen, weil und so lange die Türkei nicht zur Europäischen Union gehört. Ich glaube, dass man Wege finden müsste, damit auf der kommunalen Ebene alle dauerhaft hier lebenden Ausländer das Wahlrecht haben - das kommunale Wahlrecht..."
Das kommunale Wahlrecht für alle lange hier lebenden Migrantinnen und Migranten ist jetzt durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wieder in das Bewusstsein der Politik gerückt worden. Es muss jetzt darum gehen, den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag in eine offensive Politik umzuwandeln, NRW sollte dabei an der Spitze stehen. In der Integrationsoffensive NRW hat sich im Jahr 2001 die Mehrheit der im Landtag vertretenen Parteien für das kommunale Wahlrecht ausgesprochen.
Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von den elementarsten Mitwirkungsrechten auszuschließen.