Multikulturelle Menschenversammlung

Nicht zu vertretende Ungleichbehandlung

Wochenanzeiger Herford, Montag 05.11.2007

Ohne Recht auf politische Teilhabe


Kreis Herford. Äußerst kritisch hat der Vorstand des Kreisverbandes von Bündnis90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des kommunalen Wahlrechts für MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten durch die NRW-Landtagsmehrheit aus CDU und FDP bewertet. „Damit blockiert die schwarz-gelbe Landesregierung einen wichtigen Schritt zur Integration von MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten“, so Kreis-Vorstandssprecherin Angela Holstiege.                 
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP hatten einen Antrag der grünen Landtagsfraktion auf Unterstützung einer Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin für eine entsprechende Grundgesetzänderung abgelehnt. „Wir halten es für eine nicht zu vertretende Ungleichbehandlung, wenn eine in Herford geborene Türkin nicht kommunal wählen darf, ein seit sechs Monaten in unserer Stadt lebender EU-Bürger aber schon“, betonte Holstiege.
Holstiege wies darauf hin, dass gegenwärtig in der Bundesrepublik ca. 4,6 Millionen AusländerInnen aus Nicht-EU-Ländern mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren ohne Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen lebten. In anderen EU-Ländern sei dies anders: So gelte das kommunale Wahlrecht für alle MigrantInnen in den EU-Staaten Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande und Schweden schon seit vielen Jahren.
Leide rede die schwarz-gelbe Landesregierung mit Integrationsminister Laschet viel von Integration, ohne wirklich konkret etwas zu bewirken. Die Grünen unterstützten deshalb auch die Kampagne "Hier, wo ich lebe, will ich wählen", die von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA), dem DGB, den Wohlfahrtsverbänden und dem Landesjugendring getragen werde. Dabei werde die Bundesregierung aufgefordert, den Koalitionsvertrag in Hinblick auf ein kommunales Wahlrecht für alle Zuwanderer/innen umzusetzen.