Sevket Avci, Vorsitzender des Beirates für Zuwanderung und Integration der Stadt Duisburg, beschreibt das Zustandekommen des Ratsbeschlusses in seiner Stadt DuisburgDie Kommunalwahl ist innerhalb einer Gemeinde sehr entscheidend, da dadurch die politische Richtung der nächsten Jahre festgelegt wird. Jedoch ist es bis jetzt nur EU-Bürgern möglich, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Da ein hoher Anteil der Duisburger Bürger keine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes hat, bleibt Ihnen diese Mitbestimmung verwehrt.
In der Bundesrepublik Deutschland leben 4,6 Mio. Menschen aus Nicht-EU-Ländern, deren durchschnittliche Aufenthaltsdauer Ende 2006 mehr als 16 Jahre betrug. Im europäischen Vergleich ist dies überdurchschnittlich hoch. Die Mehrheit der EU-Länder hat bereits seit längerer Zeit Drittstaatsangehörigen das kommunale Wahlrecht eingeräumt.
Deshalb sollte auch, wer sich nicht einbürgern lassen kann oder will, zumindest in kommunalen Angelegenheiten, die ihn ja auch direkt betreffen, mitbestimmen können.
Fragen der Müllabfuhr, Kindergärten, Personennahverkehr, Volkshochschule und viele Andere sind für alle Bürger einer Gemeinde maßgeblich, unabhängig von der Nationalität oder Herkunft.
In der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg am 17.09.2007 wurde ein Antrag seitens der Fraktion „Die Linke. Offene Liste“ gestellt, in welchem der Oberbürgermeister dazu aufgefordert wird, sich mit dem ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch Nicht-EU-BürgerInnen an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen.
In der Sitzung des Beirates für Zuwanderung und Integration am 29.11.2007 wurde dieser Antrag durch den Antrag der MTB ergänzt, welcher zum Inhalt hat, dass die Bundestagsabgeordneten sich im Bundestag für die Einführung eines Kommunalen Wahlrechts auch für Bürger ausländischer Nationalitäten einsetzen sollen.
Der Beirat für Zuwanderung und Integration beschloss anschließend, alle politischen Organe der Stadt Duisburg aufzufordern, den Antrag „Resolution zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für ZuwanderInnen außerhalb der EU“ zu unterstützen. Darunter fallen der Rat der Stadt Duisburg, der Oberbürgermeister sowie Abgeordnete auf Bundes- und Landesebene.
In der Sitzung des Rates vom 10.12.2007 wurde schließlich folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Duisburg beschließt nach geheimer Wahl mehrheitlich, sich inhaltlich dem Beschluss des Beirates für Zuwanderung und Integration anzuschließen, dass alle politischen Organe der Stadt Duisburg den Antrag auf „Resolution zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für ZuwanderInnen außerhalb der EU“ unterstützen sollen.
Der Beirat für Zuwanderung und Integration hofft, dass sich auch viele andere Kommunen dem Beschluss anschließen werden, um das Ziel des Kommunalen Wahlrechts für Alle zu erreichen.