
Am 18. September 2007 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, sich bei der Landesregierung für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten einzusetzen.
Die große Koalition in Berlin hat in ihrem Koalitionsvertrag die Prüfung einer Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-Deutsche aufgenommen. Doch der Ankündigung ist bisher leider keine Tat gefolgt. Mit ihrer gemeinsamen Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für legal in Deutschland lebende Nicht-Deutsche wollen die Initiatoren CDU/CSU und SPD zum handeln bewegen.
Die Einführung des kommunalen Wahlrechts ist längst überfällig, weil
- die meisten Migrantinnen und Migranten schon seit vielen Jahren in den Städten unseres Landes leben. Viele sind hier geboren. Sie identifizieren sich mit „ihrer“ Stadt und engagieren sich gesellschaftlich vor Ort.
- Integration nur über politische Beteiligung gelingt! Als Subjekte der Politik können und wollen Migrantinnen und Migranten über die Zukunft der Städte und Gemeinden mitbestimmen.
- Migrantinnen und Migranten in Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes sich schon längst in den Mitbestimmungsgremien der Unternehmen beteiligen und sich dort genau so engagieren wie ihre deutschen Kollegen.
- viele Länder in Europa mit dem kommunalen Wahlrecht für Migranten gute Erfahrungen gemacht haben. Wie selbstverständlich können deutsche Staatsbürger in den Städten und Gemeinden des europäischen Auslands mitbestimmen – auch außerhalb der EU!
Die Liste ließe sich erweitern. Für eine demokratisch verfasste Gesellschaft ist jedoch ein Argument von besonderer Bedeutung: Wegen einer weiter steigenden Zahl von Menschen ohne deutschen Pass in unserer Stadt, gibt es auch in Köln Stadtviertel, in denen nur wenige Bürger das Wahlrecht haben. So entstehen demokratiefreie Zonen. Das kann sich eine Stadtgesellschaft, die auf die Mitarbeit und –verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, auf Dauer nicht leisten.
Ebenso ist die Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und Nicht-Deutschen anderer Herkunft nicht länger hinzunehmen.
Pflichten zur Zahlung von Steuern müssen Rechte gegenüberstehen. Das ist ein ganz selbstverständlicher Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaats. Mit der Einführung des kommunalen Wahl-rechts für legal in Deutschland lebende Nicht-Deutsche würde dieser Grundsatz endlich für eine gro-ße Zahl von Migrantinnen und Migranten eingelöst.
05.03.2007
Beschluss des Integrationsrates der Stadt Köln: Er fordert das aktive und passive kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen mit vier Gegenstimmen und keiner Enthaltung.
18.09.2007
Beschluss des Rates der Stadt Köln: Der Rat nimmt die Anregung auf und begrüßt den Beschluss des Integrationsrates.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke.Köln und der Stimme des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.
24.09.2007
Pressekonferenz zur Einführung des Kommunalen Wahlrechts -“Hier, wo ich lebe, will ich wählen“
26.01.2008
Werbung für das Thema in einer öffentlichen Aktion auf der Schildergasse/Ecke Krebsgasse mit einer Unterschriftenaktion