Am 9. Mai 2016 hat die Verfassungskommission ihre Vorschläge zur Änderung bzw. Ergänzung der Verfassung Nordrhein-Westfalens präsentiert. Leider fand das Thema kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in NRW keine Berücksichtigung. „In den übrigen Punkten hat die Kommission keinen Handlungsbedarf gesehen oder konnte nicht mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine Verständigung erzielen“, teilte die Kommission in ihrer öffentlichen Erklärung mit.  Es steht fest: Sowohl die CDU als auch die FDP sträubten sich dagegen, dem Landtag eine Änderung der Verfassung vorzuschlagen, die allen Ausländerinnen und Ausländern das kommunale Wahlrecht ermöglicht. Der Landtag NRW wird nun ausschließlich die 16 Vorschläge der Verfassungskommission zu den anderen Themen auf seine Agenda setzen. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten wird vorerst nicht mehr in diesem Rahmen behandelt.
Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit einer Gesetzesinitiative – ohne eine Verfassungsänderung – das Thema in den Landtag bringen. Die Initiatoren der Kampagne werden sich nun darauf konzentrieren, dass dieser Schritt im Landesparlament so schnell wie möglich vollzogen wird.